Preise und Informationen

Unsere Preise sind Komplettpreise inklusive Endreinigung, Nebenkosten und Servicepauschale. Ausgenommen davon sind lediglich die optionalen zusätzlichen Leistungen.

Die Preise für die Vermietung gelten pro Ferienhaus oder Ferienwohnung und Nacht (zzgl. Kurtaxe).

2023/2024

Hauptsaison

Genießersaison

Preiskategorie

A

B

Winter / Frühjahr


01.01.-01.06.

Sommer *

01.06.-30.09.


Herbst / Winter


30.09.-01.01.




1-2 Personen **



Wochenpreis bei 7 Übernachtungen

EUR 602,00

EUR 532,00

bei 1 Übernachtung ***

EUR 138,00

EUR 138,00

bei 2 Übernachtungen pro Nacht ***

EUR 108,00

EUR 108,00

bei 3 Übernachtungen pro Nacht

EUR 94,00

EUR 84,00

bei 4 Übernachtungen pro Nacht

EUR 92,00

EUR 82,00

bei 5 Übernachtungen pro Nacht

EUR 90,00

EUR 80,00

bei 6 Übernachtungen pro Nacht

EUR 88,00

EUR 78,00

bei 7 Übernachtungen pro Nacht

EUR 86,00

EUR 76,00

*

Der Mindestaufenthalt in der Hauptsaison umfasst 7 Nächte in der Regel von Sonnabend bis Sonnabend. Davon abweichende Vereinbarungen behält sich der Vermieter je nach Verfügbarkeit gegen einen Aufpreis von bis zu EUR 15,00 pro Nacht vor. Wir bitten um Ihr Verständnis.

**

Zusätzliche Aufbettung pro Person und Nacht EUR 15,00

***

Der Mindestaufenthalt in der Genießersaison umfasst 3 Nächte. Davon abweichende Vereinbarungen behält sich der Vermieter je nach Verfügbarkeit gegen einen Aufpreis von bis zu EUR 15,00 pro Nacht vor. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Kinder 0-2 Jahre frei.

Die Preise für Firmen und Unternehmen sind in Netto angegeben und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Eine langfristige Vermietung an Monteure und Berufsreisende erfolgt nach Verfügbarkeit. Die angegebenen Preise verstehen sich je nach Aufenthaltsdauer inkl. wöchentlicher Reinigung und regelmäßigem Wechsel von Bettwäsche und Handtüchern.

Preiskategorie

1 Person

2 Personen

bei 1 Übernachtung

EUR 130,00

EUR 145,00

bei 2 Übernachtungen pro Nacht

EUR 105,00

EUR 120,00

bei 3 Übernachtungen pro Nacht

EUR 75,00

EUR 90,00

bei 4 Übernachtungen pro Nacht

EUR 63,00

EUR 78,00

bei 5 Übernachtungen pro Nacht

EUR 61,00

EUR 76,00

bei 6 Übernachtungen pro Nacht

EUR 59,00

EUR 74,00

bei 7 Übernachtungen pro Nacht

EUR 57,00

EUR 72,00

bei 8 Übernachtungen pro Nacht

EUR 55,00

EUR 70,00

bei 9 Übernachtungen pro Nacht

EUR 53,00

EUR 68,00

bei 10 Übernachtungen pro Nacht

EUR 51,00

EUR 66,00

bei 11 Übernachtungen pro Nacht

EUR 49,00

EUR 64,00

bei 12 Übernachtungen pro Nacht

EUR 47,00

EUR 62,00

bei 13 Übernachtungen pro Nacht

EUR 45,00

EUR 60,00

bei 14 Übernachtungen pro Nacht

EUR 43,00

EUR 58,00

bei 15 Übernachtungen pro Nacht

EUR 41,00

EUR 56,00

bei 16 Übernachtungen pro Nacht

EUR 39,00

EUR 54,00

bei 17 Übernachtungen pro Nacht

EUR 37,00

EUR 52,00

bei 18 Übernachtungen pro Nacht

EUR 35,00

EUR 50,00

Bei Auslastung der FeWo Alte Schule kann die Übernachtung bei Verfügbarkeit freier Kapazitäten auch in einem der Ferienhäuser gebucht werden. Die Entscheidung darüber behält sich der Vermieter zugunsten der Vermietung an Feriengäste vor. Für die Buchung in einem der Ferienhäuser als Monteurwohnung (max. 2 Personen) gilt grundsätzlich der o.g. Preis für 2 Personen zuzüglich eines Aufschlags pro Haus und Nacht in Höhe von EUR 10,00 zzgl. MwSt..

Ausstattung / Leistung

Preis

Endreinigung regulär

inklusive

Bettwäsche

inklusive

Handtücher

inklusive

Geschirrhandtücher

inklusive

Hochstuhl, Kinderbett, Babywanne (auf Anfrage)

inklusive

WLAN-Nutzung (Glasfaseranschluss)

inklusive

Terrassenmöbel und Sonnenschirm

inklusive

Bereitstellung Grill, Grillbesteck, Holzkohle (einmalig)

inklusive

Fahrradverleih gemäß Verfügbarkeit

inklusive

Waschmaschinen- und Trocknernutzung pro Ladung

EUR 6,00

Zusätzliche Aufbettung pro Person

EUR 15,00

Brötchenservice pro Lieferung (exkl. Ware)

EUR 2,50

Getränkeservice (je nach Angebot)

auf Anfrage

Aufpreis pro Haustier pro Tag

EUR 5,00

Aufpreis Endreinigung pro Haustier (einmalig)

EUR 25,00

Gemäß Satzung der Stadt Bad Sülze ist bei Ankunft eine Kurtaxe in bar zu entrichten. Die Kurtaxe beträgt 1,10 Euro pro Person (ab vollendetem 6. Lebensjahr) und Tag.

Allgemeine Mietbedingungen für die private Vermietung der Salzstadt-Ferien-Wohnungen

1. Buchung, Buchungsbestätigung und Vertragsabschluss

Ihre Buchungswünsche teilen Sie uns bitte mit

  • über das Kontakt- und Buchungsformular unserer Website www.salzstadtferien.de,
  • per E-Mail an buchung@salzstadtferien.de oder
  • telefonisch unter 038229 894001.

Wir setzen uns zu weiteren Absprachen umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Sofern wir Ihnen eine Ferienwohnung in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen können, erhalten Sie eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Mietvertrag für die Ferienwohnung ist dann verbindlich geschlossen, wenn die vom Mieter unterschriebene Buchungsbestätigung dem Vermieter fristgerecht zugegangen ist.

Die vermietete Ferienwohnung darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten

Im jeweils angegebenen Mietpreis sind alle Nebenkosten sowie die Kosten für Endreinigung nach Abreise und einmalig für Bett-, Bad- und Küchenwäsche enthalten. Die von der Stadt Bad Sülze erhobene Kurtaxe ist bei der Anreise entsprechend der jeweils laut Satzung geltenden Höhe zusätzlich zum Mietpreis beim Vermieter zu zahlen. Weitere Kosten entstehen nur bei der Inanspruchnahme von vereinbarten Zusatzleistungen. Der Mietpreis einschließlich bereits gebuchter Zusatzleistungen wird vereinbarungsgemäß entsprechend der Buchungsbestätigung fällig. Während des Aufenthalts vereinbarte Zusatzleistungen werden mit Inanspruchnahme und spätestens am Abreisetag fällig.

3. An- und Abreise

Die Ferienwohnung steht dem Mieter am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Der voraussichtliche Zeitpunkt der Anreise sollte dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden, in jedem Fall bei einer Anreise nach 18:00 Uhr.

4. Rücktritt durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Mieter hat an den Vermieter einen pauschalen Ersatz für bereits entstandene Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in nachfolgender Höhe des Betrages der Buchungsbestätigung zu leisten:

  • Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn 20% (mind. 25,00 Euro)
  • Rücktritt bis 35 Tage vor Mietbeginn 50%
  • Rücktritt danach oder bei Nichterscheinen 80%

Wir empfehlen Ihnen: Informieren Sie sich über eventuelle Vorteile und nutzen Sie den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Mietverhältnis vor und nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn trotz Mahnung die vereinbarten Zahlungen nicht fristgemäß geleistet werden oder der Mieter sich in so einem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. Der Vermieter kann den Mieter schadensersatzpflichtig machen.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge einer bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters

Der Vermieter übergibt die Ferienwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand. Dem Mieter wird empfohlen am Anreisetag an Hand der Inventarliste die Vollständigkeit der Ausstattung zu überprüfen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.

Sämtliche Schäden, darunter auch versehentlich verursachte oder sog. Bagatellschäden, sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, um Ersatz oder Abhilfe zu schaffen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Dies betrifft ebenso die unsachgemäße Handhabung der wasser-, abwasser- und elektrotechnischen Anlagen.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes, ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare sachgemäß zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter etwaige über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßenLeistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung, zu.

8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten.

Die auf der Webseite bereitgestellten Informationen zu Ausflugszielen, Wanderrouten, Ortsinformationen, Veranstaltungen, regionalen Produkten oder Dienstleistungen und die zur Verfügung gestellten allgemeinen Informationen sind lediglich eine Empfehlung und dienen einzig als erste Orientierung für unsere Gäste. Der Nutzer muss damit rechnen, dass sich diese Informationen jederzeit ändern können und vor Ort eine andere Situation vorgefunden wird.

Für diese zusätzliche freiwillige Informationsleistung übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt.

9. Mietsache / Hausordnung

Bei Anreise erhalten Sie je nach Personenzahl bis zu zwei Sätze Schlüssel, die vor Verlust zu bewahren und am Abreisetag dem Vermieter wieder zu übergeben sind. Der Schlüsselverlust ist kostenpflichtig in Höhe der Ersatzbeschaffung.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das Ferienhaus / die Ferienwohnung mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden, systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schlüsselverlust unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen.

Türen und Fenster sind bei Unwetter und Abwesenheit ordnungsgemäß angemessen verschlossen zu halten.

Wir bitten unsere Gäste mit Rücksicht auf die Nachmieter im Inneren der Ferienhäuser nicht zu rauchen.

Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmeregelungen können im Vorherein zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Diese Einzelfallregelung kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden oder Verschmutzungen, die nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln zu entfernen sind. Verschmutzungen, die durch die mitgebrachten Haustiere entstanden sind, sind vom Mieter vor seiner Abreise gänzlich zu beseitigen. Der Reinigungsmehraufwand durch die Tierhaltung in der Ferienwohnung ist nicht Bestandteil der vom Vermieter vertraglich zu leistenden Endreinigung und wird daher als Zusatzleistung gesondert in Rechnung gestellt.

Wir bitten unsere Gäste mit Rücksicht auf die Anwohner und anderen Feriengäste vor allem auf den Terrassen gegenseitige Lärmbelästigungen vor allem in den Abendstunden und in der Nacht zu vermeiden.

10. Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtstand hat.

Mit dem Auto ...

... erreichen Sie uns über die Autobahn A20 Abfahrt 20 Bad Sülze zwischen Rostock und Stralsund. Wenn Sie nach Gefühl Augenmaß fahren möchten, orientieren Sie sich am Kirchturm, um in die Ortsmitte zu gelangen.

Ihr Navi(gationssystem) hört gerne auf diese Adresse:

Am Kirchplatz 3, 18334 Bad Sülze

Mit dem Zug ...

... fahren Sie bis zum Rostocker Hbf, zum Bf Ribnitz-Damgarten oder Grimmen. Von dort gelangen Sie mit Taxi oder Bus nach Bad Sülze. Gegen Aufpreis holen wir Sie nach Verabredung gerne vom Bahnhof ab.

Mit dem Flugzeug ...

... kommen Sie am Flugplatz Rostock-Laage an, von wo wir Sie ebenfalls gegen Aufpreis abholen können.

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